Die folgenden Zitate stammen aus älteren päpstlichen Dokumenten über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat und die Rechte der Kirche.
„Dank der Verpflichtung, der Königsherrschaft unseres Herrn und Meisters die genannten Ehrenbezeugungen zu erweisen, werden die Menschen notwendig an folgende Rechte der Kirche erinnert: die Kirche, welche von Christus als vollkommene Gesellschaft gegründet wurde, muß aus höchst eigenem, unveräußerlichem Recht volle Freiheit und Unabhängigkeit von der bürgerlichen Gewalt für sich beanspruchen. Ferner kann die Kirche in der Ausübung ihres göttlichen Amtes, zu lehren, zu leiten und alle Glieder des Reiches Christi zur ewigen Seligkeit zu führen, nicht von fremder Willkür abhängen.“ (Pius XI, Quas Primas 31, 40 in diesem Dokument)
„Es ist eine große Torheit und ein schieres Unrecht, wenn man will, dass die Kirche in der Ausübung ihrer Pflicht der bürgerlichen Macht unterworfen ist. Wo dies der Fall ist, wird die Ordnung gestört, denn das Natürliche wird über das Übernatürliche gestellt; die vielen Wohltaten, die die Kirche, wenn sie frei handeln könnte, der Gesellschaft gewähren würde, werden entweder verhindert oder zumindest in ihrer Zahl verringert; und es wird ein Weg für Feindseligkeiten und Streitigkeiten zwischen den beiden Mächten bereitet, mit welch üblem Ausgang für beide, wie uns der Ausgang der Ereignisse nur zu oft gelehrt hat.“ (Leo XIII, Immortale Dei 33, aus dem Englischen übersetzt)
„Da aber keine Gesellschaft zusammenhalten kann, wenn nicht jemand über allen steht und alle anleitet, sich ernsthaft um das Gemeinwohl zu bemühen, muss jede politische Körperschaft eine herrschende Autorität haben, und diese Autorität, nicht weniger als die Gesellschaft selbst, hat ihren Ursprung in der Natur und hat folglich Gott zu ihrem Urheber. Daraus folgt, dass alle öffentliche Gewalt von Gott ausgehen muss. Denn Gott allein ist der wahre und oberste Herr der Welt. Ihm muss ausnahmslos alles unterworfen sein und ihm dienen, so dass derjenige, der das Recht zu regieren hat, es aus einer einzigen und einzigen Quelle hat, nämlich aus Gott, dem souveränen Herrscher aller. ‚Es gibt keine Macht außer von Gott.‘“ (Leo XIII, Immortale Dei 3, aus dem Englischen übersetzt)
„Von den Rechten der Kirche, die zu bewahren und gegen jede Ungerechtigkeit zu verteidigen Wir immer und überall verpflichtet sind, ist das erste gewiss das Recht, die volle Handlungsfreiheit zu genießen, die sie für die Arbeit zum Heil der Seelen braucht. Es handelt sich um eine göttliche Freiheit, deren Urheber der einzige Sohn Gottes ist, der durch das Vergießen von Blut die Kirche ins Leben gerufen hat, der sie bis zum Ende der Zeiten errichtet und sich selbst zu ihrem Haupt erwählt hat. Diese Freiheit ist so wesentlich für die Kirche, eine vollkommene und göttliche Einrichtung, dass diejenigen, die diese Freiheit angreifen, zugleich gegen Gott und ihre Pflicht verstoßen. Denn wie Wir an anderer Stelle mehr als einmal gezeigt haben, hat Gott seine Kirche gegründet, um das höchste Gut der Seelen zu schützen und zu verbreiten, das ihrer Natur nach allen anderen überlegen ist, und um die Menschen durch den Glauben und die Gnade zu einem neuen Leben in Jesus Christus zu führen, einem Leben, das das ewige Heil gewährleistet.“ (Leo XIII, Officio Sanctissimo 13, aus dem Englischen übersetzt)
„So umfaßt also das Reich unseres Erlösers alle Menschen, wie dies folgende Worte Unseres Vorgängers Leo XIII., unsterblichen Andenkens, ausdrücken und die Wir gerne zu Unsern eigenen machen: ‚Seine Herrschaft erstreckt sich nicht nur auf die katholischen Völker, auch nicht nur auf jene, die durch die Taufe von Rechts wegen der Kirche angehören, mögen auch irrige Anschauungen sie fernhalten oder Uneinigkeit sie von der Liebesgemeinschaft scheiden, sondern sie umfaßt auch jene, die den christlichen Glauben nicht besitzen; somit untersteht im vollsten Sinne die ganze Menschheit der Herrschaft Jesu Christi‘[30]. Auch ist in dieser Hinsicht kein Unterschied zu machen zwischen Einzelmenschen und häuslichen oder bürgerlichen Gemeinschaften, denn die in Gemeinschaften vereinigten Menschen stehen nicht minder unter der Herrschermacht Christi als die Einzelmenschen. Es gibt ja nur eine Quelle des Heiles, des persönlichen wie des gemeinschaftlichen: Es ist in keinem andern Heil; und kein anderer Name unter dem Himmel ist den Menschen gegeben, durch den wir selig werden sollten[31]. Ein und derselbe ist Urheber des Gedeihens und wahren Glückes für die einzelnen Bürger wie für die Staaten: ‚Das Glück des Staates fließt nicht aus einer andern Quelle als das des Einzelmenschen, denn der Staat ist nichts anderes als eine Vielheit von Menschen, die in Eintracht zusammenlebt‘[32]. Wenn daher die Staatenlenker Unversehrtheit ihrer Autorität sowie Gedeihen und Fortschritt des Vaterlandes bezwecken, so dürfen sie sich nicht weigern, in ihrem persönlichen Namen und mit ihrem ganzen Volke der Herrschermacht Christi ihre Verehrung und Ergebenheit öffentlich zu bezeugen.“ (Pius XI, Quas Primas 18, 19-20 in diesem Dokument)

Ein Glasfenster mit Christus dem König, umgeben von Heiligen, in einer Kirche in Rom. Foto von Lawrence Lew OP auf Flickr unter der CC-BY-NC-ND 2.0-Lizenz, hier.