In diesem Sommer werde ich eine neue Artikelserie mit dem Titel „Christian Preparedness Guides“ auf Christianfaith.info veröffentlichen. In dieser Serie werde ich erörtern, was man als Katholik in außergewöhnlichen Zeiten tun kann.
Was ist zu tun, wenn ich eine Nottaufe durchführen muss?
Wie schließe ich eine Ehe, wenn die Hierarchie fragwürdig ist, (z.B. wenn kein legitimer Pfarrer zur Verfügung steht)?
Wie bereite ich mich als Angehöriger einer kranken Person auf den Besuch eines Priesters vor, der die Krankensalbung spendet?
Wo kann ich katholische Dokumente und Bücher finden und herunterladen?
In dieser Artikelserie werde ich mich von dem Buch „Gemeinden ohne Seelsorger“ inspirieren lassen, das im Erzbistum Paderborn 1874 mit kirchlicher Approbation herausgegeben wurde. Auszüge aus diesem Buch habe ich schon einmal auf meiner Seite veröffentlicht.
In diesem Einführungsartikel möchte ich einige Grundsätze nennen, die auch in außergewöhnlichen Zeiten gültig sind.
Katholische Priester
In dieser Artikelserie bedeutet das Wort „Priester“ einen gültig geweihten katholischen Priester, der kein Häretiker oder Schismatiker ist. Der alte Codex des kanonischen Rechtes, der 1917 veröffentlicht wurde, erklärte ausdrücklich in Can. 188.4: „Jedes Amt wird durch einen gesetzlich anerkannten impliziten Rücktritt ohne jegliche Erklärung vakant, sobald ein Kleriker: […] öffentlich vom katholischen Glauben abfällt“. Der geltende Codex des kanonischen Rechts ist vager, aber in 194 §1 heißt es: „Eines Kirchenamtes wird von Rechts wegen enthoben […] wer vom katholischen Glauben oder von der Gemeinschaft der Kirche öffentlich abgefallen ist“. Das Buch „Gemeinden ohne Priester“ bringt es auf den Punkt: „Die Gemeinschaft in religiösen Dingen mit Häretikern und Schismatikern d. i. mit den durch Irrlehre oder Spaltung von der Kirche Getrennten ist strenge verboten.“
Protestantische Gottesdienste
Katholiken ist es nicht erlaubt, protestantische Gottesdienste zu besuchen. Eine Ausnahme gibt es für die rein passive Teilnahme aus einem schwerwiegenden Grund, zum Beispiel bei Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen. Die aktive Teilnahme, das heißt das Mitsingen und Mitbeten, ist immer unerlaubt. Das bedeutet, dass man, wenn man in einer Region lebt, in der es keine Messe, aber protestantische Kirchen gibt, zu Hause bleiben muss, anstatt in einen protestantischen Gottesdienst zu gehen.
Das bedeutet natürlich auch, dass Katholiken ihre Kinder nicht von protestantischen Geistlichen taufen lassen und keine Ehe vor ihnen schließen dürfen.
Die Sakramente
Bevor wir mit dieser Artikelserie beginnen, müssen wir einige Unterscheidungen treffen. Von den sieben Sakramenten ist die Taufe das wichtigste Sakrament und kann im Notfall von jedem gespendet werden (Can. 861 §2). Bei der Ehe spenden sich die Eheleute gegenseitig das Sakrament, und der Priester ist nur der Vertreter der Kirche, weshalb vom Bischof beauftragte Laien bei Eheschließungen assistieren können, „[w]o Priester und Diakone fehlen“ (Can. 1112 §1).
Die heiligen Weihen können nur vom Bischof erteilt werden (Can. 1012). Die Beichte (Can. 965), die Krankensalbung (Can. 1003 §1) und natürlich die Eucharistie (Can. 900 §1) können nur von einem Priester oder einem Bischof gefeiert werden. Die Firmung kann mit bischöflicher Erlaubnis von einem Priester gefeiert werden (Can. 882).
Beichte und Ehe sind Sakramente, die ein weiteres Element enthalten: die Jurisdiktion. Was die Beichte betrifft, so sind Can. 966 und die darauf folgenden Kanones, dass ein Priester die Befugnis haben muss, Beichten zu hören. Was die Ehe betrifft, so erklärt Can. 1108 §1 erklärt: „ Nur jene Ehen sind gültig, die geschlossen werden unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons […]“. Auf die Einzelheiten werde ich in einem späteren Artikel eingehen.
Wenn es um den Gottesdienst geht, ist eine klare Unterscheidung zu treffen. Nur ein Priester kann die Heilige Messe feiern. Laien können einen Wortgottesdienst feiern.
Can. 230 §3 führt aus: „Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt, weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen, können auch Laien, selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen, nämlich den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion.“
Und: „Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, daß die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen.“ (Can. 1248 §2)
Katholische Dokumente, Artikel und Bücher herunterladen
In dieser Artikelserie werde ich Möglichkeiten erörtern, wie man große Mengen an katholischen Dokumenten, gemeinfreien Büchern und anderen Ressourcen aus dem Internet finden und effizient herunterladen kann.
Im ersten Artikel dieser Serie geht es um die Eheschließung, wenn es keinen rechtmäßigen Pfarrer gibt.
