Mit dem Abschluss der so genannten „Synode zur Synodalität“ fragen sich viele: Was bedeutet „Synodalität“ wirklich?
Die Bedeutung von „Synodalität“ wird absichtlich unklar gehalten. Man könnte aber „Synodalität“ wie folgt definieren: Die Synodalität ist eine neue Religion, die bestimmte Erscheinungsformen des Katholizismus beibehält und in der Entscheidungen auf mehreren Ebenen von Versammlungen getroffen werden, wobei der Klerus nominell den Vorsitz führt. In dieser neuen Religion nehmen ihre Mitglieder (oder zumindest eine Gruppe ihrer Mitglieder) an den Versammlungen teil und stimmen über Wahrheiten ab.
Bevor wir anfangen, muss ich erwähnen, dass die gesamte „Synode“ völlig illegitim war. Da der Rücktritt von Benedikt XVI. ungültig war, wurde Jorge Bergoglio nie gültig zum Papst gewählt. Außerdem ist Antipapst „Franziskus“ (Jorge Bergoglio) ein öffentlicher, formaler Häretiker und ein Apostat und somit kein Mitglied der katholischen Kirche.
Was ist die „synodale Kirche“?
Das Schlussdokument der „Synode zur Synodalität“ wurde am 26. Oktober 2024, nach der letzten Sitzung, veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels war nur die Arbeitsübersetzung verfügbar.
Ich danke dem Catholic Esquire für seine Analyse. Mein Artikel stützt sich auf sein zweiteiliges Video „Synodality of Destruction: Dismantling Church Hierarchy“.
Was ist die Bedeutung dieses Abschlussdokuments?
Nun, im Jahr 2018 hat Bergoglio eine „Apostolische Konstitution“ mit dem Titel „Episcopalis Communio“ veröffentlicht. In Artikel 18 dieses Dokuments heißt es:
„§ 1. Nachdem das Schlussdokument der Versammlung die Approbation der Mitglieder erhalten hat, wird es dem Papst übergeben, der über dessen Veröffentlichung entscheidet.
Wenn das Schlussdokument ausdrücklich vom Papst approbiert wurde, hat es Anteil am ordentlichen Lehramt des Nachfolgers Petri.
§ 2. Sofern der Papst der Synodenversammlung gemäß can. 343 des Codex des kanonischen Rechts Entscheidungsgewalt gewährt haben sollte, hat das Schlussdokument am ordentlichen Lehramt des Nachfolgers Petri Anteil, nachdem es von ihm ratifiziert und promulgiert wurde.“.
Mit anderen Worten: Dieses Schlussdokument soll Teil der offiziellen Lehre der katholischen Kirche sein.
Wir wissen jedoch, dass dieses Dokument nicht die offizielle Lehre der katholischen Kirche sein kann, weil es mindestens zwei Häresien enthält.
Die Rolle des „Papstes“ in der „Synodalen Kirche“
Absatz 92 enthält eine direkte Irrlehre. „In einer synodalen Kirche ist die Autorität des Bischofs, des Bischofskollegiums und des Bischofs von Rom in Bezug auf die Entscheidungsfindung unumgehbar, da sie in der von Christus geschaffenen hierarchischen Struktur der Kirche begründet ist; sie dient sowohl der Einheit als auch der legitimen Vielfalt (vgl. LG 13). Eine solche Ausübung von Autorität ist jedoch nicht ohne Grenzen: Sie darf eine Richtung nicht ignorieren, die sich durch eine angemessene Unterscheidung innerhalb eines Beratungsprozesses herausbildet, insbesondere wenn dies durch partizipative Gremien geschieht. Es ist nicht angebracht, die beratenden und entscheidenden Elemente, die bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen, gegeneinander auszuspielen: In der Kirche wird das beratende Element mit der Hilfe aller durchgeführt und niemals ohne diejenigen, deren pastorale Leitung es ihnen erlaubt, kraft ihres Amtes eine Entscheidung zu treffen. Aus diesem Grund sollte die im Kodex des kanonischen Rechts immer wiederkehrende Formel ‚lediglich beratende Stimme‘ (tantum consultivum) überprüft werden, um die Möglichkeit von Unklarheiten auszuschließen.“
Mit anderen Worten, die Macht der Bischöfe und die Macht des Papstes werden von „partizipativen Gremien“ abhängig sein. Die „synodale Kirche“ ist nicht die katholische Kirche. Der selige Papst Pius IX. hat auf dem Ersten Vatikanischen Konzil 1870 das Dekret „Pastor Aeternus“ erlassen. Er sagte: „Wenn also jemand sagt, der römische Papst habe nur das Amt der Aufsicht oder der Leitung, nicht aber die volle und höchste Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche, nicht bloß in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in Sachen, welche die Disziplin und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen; oder derselbe habe nur den vorzüglicheren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Gewalt; oder diese seine Gewalt sei nicht eine ordentliche und unmittelbare, sei es über alle und die einzelnen Kirchen oder über und die einzelnen Hirten und Gläubigen, so sei er im Banne.“
Das heißt, um katholisch zu sein, muss man glauben, dass der Papst die unmittelbare, volle und höchste Leitunngsgewalt über die Kirche hat. Wenn die Autorität des Papstes „nicht ohne Grenzen“ ist, weil er die Entscheidung einer Versammlung „nicht ignorieren“ darf, dann hat er natürlich nicht mehr diese Art von Macht.
Außerdem heißt es in Absatz 131: „Der Bischof von Rom, der das Fundament der Einheit der Kirche ist (vgl. LG 23), ist der Garant der Synodalität: Er ist derjenige, der die Kirche zur Synodalität einberuft, ihr vorsteht und ihre Ergebnisse bestätigt.“ Dies deutet darauf hin, dass der „Papst“ der „Synodalen Kirche“ einfach eine Art ehrenamtlicher Präsident ist, der die Versammlungen entscheiden lässt und die Ergebnisse dann unterschreibt.
Außerdem heißt es in Absatz 125.e, dass „die von einer Bischofskonferenz gefassten Beschlüsse für jeden Bischof, der an ihnen mitgewirkt hat, eine kirchliche Verpflichtung in Bezug auf seine eigene Diözese bedeuten“. Nach der katholischen Lehre leitet jeder Bischof seine eigene Diözese, und die Bischofskonferenzen haben eine sehr begrenzte Entscheidungsbefugnis, die im Codex des Kanonischen Rechts festgelegt wird.
Mitgliedschaft in der „Synodalen Kirche“
Um Mitglied der katholischen Kirche zu sein, muss man drei Bedingungen erfüllen: getauft sein, den katholischen Glauben haben und in Gemeinschaft mit dem Papst und den Bischöfen sein. Der ehrwürdige Pius XII. erklärt dies in seiner Enzyklika Mystici Corporis Christi (1943): „Den Gliedern der Kirche aber sind in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind.“
Die Bedingungen für die Mitgliedschaft in der „Synodalen Kirche“ scheinen anders zu sein. Das Schlussdokument verwendet sieben Mal die Formulierung „alle Getauften“. Bei der ersten Erwähnung dieser Formulierung heißt es „alle Getauften, ohne Ausnahme“ (Absatz 4). Jemand könnte argumentieren, dass damit implizit nur die katholisch Getauften gemeint sind. Das ist aber nicht der Fall, wenn wir uns Absatz 23 anschauen.
„Alle Christen nehmen durch die Taufe am sensus fidei teil. Daher ist die Taufe nicht nur die Grundlage der Synodalität, sondern auch die Grundlage der Ökumene.“ Ja, wirklich. Auch die Protestanten haben den sensus fidei, einen kollektiven Sinn, der bestimmt, was wahrer Glaube ist und was nicht! Das bedeutet, dass auch sie Mitglieder der „synodalen Kirche“ sind.
Weitere Probleme mit dem Dokument
Das Dokument enthält viele potenzielle Zeitbomben, darunter Absatz 70 (das „Volk Gottes“ sollte „bei der Wahl der Bischöfe eine größere Stimme“ haben) oder Absatz 36 („ die Möglichkeiten zur Teilnahme und zur Ausübung differenzierter Mitverantwortung aller Getauften, Männer und Frauen, zu erweitern“).
Schließlich wird in Absatz 60 behauptet: „Es gibt keine Gründe, die Frauen daran hindern sollten, Führungsrollen in der Kirche zu übernehmen: Was vom Heiligen Geist kommt, kann nicht aufgehalten werden. Darüber hinaus bleibt die Frage des Zugangs von Frauen zum diakonischen Amt offen“. Frauen können nicht zu Diakoninnen geweiht werden. Die „Diakonissen“ der frühen Kirche waren den geweihten männlichen Diakonen nicht gleichgestellt und beschäftigten sich vor allem im karitativen Bereich.