Zitate aus Quas Primas über die Königsherrschaft Christi

Hier sind einige Höhepunkte aus der Enzyklika Quas Primas von Papst Pius XI. Er veröffentlichte sie 1925 und führte darin das Christkönigsfest ein.

Christ the King painting in the Sainte Chapelle in Paris. Image by Lawrence Lew OP, CC-BY-NC-ND 2.0, https://www.flickr.com/photos/paullew/8216334581

5. Seit langem ist es allgemeiner Brauch, Christus in übertragenem Sinn als König zu bezeichnen, um damit den höchsten Grad des Vorranges auszudrücken, der ihn vor allen Geschöpfen in erhabenster Weise auszeichnet. So sagt man, er herrsche über den Verstand des Menschen, wohl freilich kraft seines durchdringenden Geistes und seines umfassenden Wissens, noch mehr aber, weil er eben die Wahrheit selber ist und weil die Menschen von ihm die Wahrheit empfangen und in Gehorsam annehmen müssen. Er herrscht über den Willen des Menschen, nicht nur weil in ihm der Heiligkeit des göttlichen Willens eine vollkommene Geradheit und Unterwürfigkeit des menschlichen Willens entspricht, sondern weil er durch Antrieb und Eingebung unsern freien Willen dermaßen beeinflußt, daß er uns für die edelsten Dinge begeistert. Endlich wird Christus als König der Herzen anerkannt, wegen seiner Liebe, die alles Verstehen übersteigt und ob der Milde und Güte, mit der er die Herzen an sich zieht; nie wurde noch wird je in Zukunft ein Mensch von der Allgemeinheit der Völker so geliebt werden wie Christus Jesus.

11. Worauf nun die Würde und Macht Unseres Herrn gründet, das zeigt treffend Cyrillus von Alexandrien: „Christus besitzt die Herrschaft über alle Geschöpfe nicht infolge gewaltsamer Aneignung, nicht aus fremder Hand, sondern auf Grund seines Wesens und seiner Natur“. Seine Herrschaft ergibt sich also aus jener wunderbaren Einheit, die man die hypostatische nennt.

12. Aber was könnte man Freudigeres und Schöneres denken, als daß Christus nicht bloß kraft seines angeborenen, sondern auch kraft seines erworbenen Rechtes über uns herrscht, d. h. kraft seines Erlöserrechtes? Möchten doch die vergeßlichen Menschen alle sich erinnern, was wir unserm Erlöser gekostet haben: Nicht mit vergänglichem Gold oder Silber seid ihr erlöst, sondern mit dem kostbarem Blute Christi, als eines unbefleckten und makellosen Lammes. Wir gehören somit nicht mehr uns selber an, da Christus uns um hohen Preis erkauft hat. Selbst unsere Leiber sind Glieder Christi.

13. Daraus folgt, daß Christus nicht nur als Gott von den Engeln und Menschen die Anbetung gebührt, sondern daß ihm auch als Mensch die Engel und Menschen unterwürfig und gehorsam sein müssen, daß Christus also schon infolge der hypostatischen Einheit die Macht über alle Geschöpfe besitzt.

19. So umfaßt also das Reich unseres Erlösers alle Menschen, wie dies folgende Worte Unseres Vorgängers Leo XIII., unsterblichen Andenkens, ausdrücken und die Wir gerne zu Unsern eigenen machen: „Seine Herrschaft erstreckt sich nicht nur auf die katholischen Völker, auch nicht nur auf jene, die durch die Taufe von Rechts wegen der Kirche angehören, mögen auch irrige Anschauungen sie fernhalten oder Uneinigkeit sie von der Liebesgemeinschaft scheiden, sondern sie umfaßt auch jene, die den christlichen Glauben nicht besitzen; somit untersteht im vollsten Sinne die ganze Menschheit der Herrschaft Jesu Christi“.

20. Auch ist in dieser Hinsicht kein Unterschied zu machen zwischen Einzelmenschen und häuslichen oder bürgerlichen Gemeinschaften, denn die in Gemeinschaften vereinigten Menschen stehen nicht minder unter der Herrschermacht Christi als die Einzelmenschen. Es gibt ja nur eine Quelle des Heiles, des persönlichen wie des gemeinschaftlichen: Es ist in keinem andern Heil; und kein anderer Name unter dem Himmel ist den Menschen gegeben, durch den wir selig werden sollten. Ein und derselbe ist Urheber des Gedeihens und wahren Glückes für die einzelnen Bürger wie für die Staaten: „Das Glück des Staates fließt nicht aus einer andern Quelle als das des Einzelmenschen, denn der Staat ist nichts anderes als eine Vielheit von Menschen, die in Eintracht zusammenlebt“. Wenn daher die Staatenlenker Unversehrtheit ihrer Autorität sowie Gedeihen und Fortschritt des Vaterlandes bezwecken, so dürfen sie sich nicht weigern, in ihrem persönlichen Namen und mit ihrem ganzen Volke der Herrschermacht Christi ihre Verehrung und Ergebenheit öffentlich zu bezeugen.

21. […] Wenn daher die Menschen die königliche Macht Christi im persönlichen und öffentlichen Leben anerkennen würden, so würden notwendigerweise unglaubliche Wohltaten, wie gerechte Freiheit, Ordnung und Ruhe, Eintracht und Friede, die bürgerliche Gesellschaft beglücken.

25. O welchen Glückes könnten wir uns freuen, wenn Einzelmenschen wie Familien und Staaten sich von Christus leiten ließen! „Dann endlich wird man“, um die Worte Unseres Vorgängers Leo XIII. zu gebrauchen, die er vor 25 Jahren an die Bischöfe des Erdkreises richtete, „so viele Wunden heilen können, dann wird jedes Recht seine ursprüngliche Kraft wieder erlangen, dann endlich werden die kostbaren Güter des Friedens wiederkehren, und es werden die Schwerter und Waffen den Händen entgleiten, wenn alle bereitwillig Christi Herrschaft annehmen und ihm gehorchen werden, wenn jede Zunge bekennen wird, daß der Herr Jesus Christus in der Herrlichkeit Gottes des Vaters ist“.

26. Damit nun all diese überaus erwünschten Wohltaten in reichlicherem Maße uns zuteil werden und die christliche Gesellschaft sie immerdar festhalte, muß die Lehre von der königlichen Würde unseres Herrn möglichst weite Verbreitung erfahren. Und diesem Ziele scheint nichts besser zu dienen als die Einführung eines eigenen und besonderen Christkönigsfestes. […]

29. Wenn wir nun anordnen, Christus solle von den ganzen katholischen Welt als König verehrt werden, so wollen Wir damit auch dem Bedürfnis unserer Zeit entgegenkommen und ein wirksames Heilmittel jener Pest entgegenstellen, welche die menschliche Gesellschaft befallen hat. Die Pest unserer Zeit ist der sogenannte Laizismus mit seinen Irrtümern und gottlosen Absichten. […]

40. […] Dank der Verpflichtung, der Königsherrschaft unseres Herrn und Meisters die genannten Ehrenbezeugungen zu erweisen, werden die Menschen notwendig an folgende Rechte der Kirche erinnert: die Kirche, welche von Christus als vollkommene Gesellschaft gegründet wurde, muß aus höchst eigenem, unveräußerlichem Recht volle Freiheit und Unabhängigkeit von der bürgerlichen Gewalt für sich beanspruchen. Ferner kann die Kirche in der Ausübung ihres göttlichen Amtes, zu lehren, zu leiten und alle Glieder des Reiches Christi zur ewigen Seligkeit zu führen, nicht von fremder Willkür abhängen.

Überdies soll der Staat den religiösen Orden und Gemeinschaften beiderlei Geschlechtes die gleiche Freiheit einräumen. […]

41. Für die Staaten aber wird die alljährliche Feier dieses Festes eine Mahnung sein, daß die Staatenlenker und Behörden, so gut wie die einfachen Bürger, die Pflicht haben, Christus öffentlich zu ehren und ihm Gehorsam zu leisten. Sie wird stets den Gedanken an jenes Jüngste Gericht in ihnen wachhalten, bei dem Christus, der aus dem öffentlichen Leben verbannt und aus Verachtung vernachlässigt und übergangen wurde, unerbittlich streng solch schmähliche Mißhandlung rächen wird. Es ist eine Forderung seiner göttlichen Würde, daß die ganze menschliche Gesellschaft sich nach den göttlichen Gesetzen und den christlichen Grundsätzen sichte, sowohl in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung, wie auch in der Heranbildung der Jugend zu gesunder Lehre und zu sittlicher Unbescholtenheit.